Rechtsprechung
BVerfG, 16.07.2001 - 2 BvR 791/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,8359) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Erlass einer einstweiligen Anordnung - Beschlagnahme von Unterlagen - Durchsuchung - Unverletzlichkeit der Wohnung - Durchsuchungsvoraussetzungen
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; OWiG § 35 Abs. 1; ; OWiG § 36 Abs. 1 Nr. 1; ; GG Art. 13; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2 1. Halbsatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13 Abs. 1; StPO § 102
Anfechtung einer vollzogenen Durchsuchungsanordnung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eisenach, 24.10.2000 - 10 Gs 365/00
- LG Mühlhausen, 08.03.2001 - 1 Qs 370/00
- AG Eisenach, 30.03.2001 - 10 Gs 18/01
- BVerfG, 16.07.2001 - 2 BvR 791/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 16.07.2001 - 2 BvR 791/01
Der verfassungsrechtlichen Bedeutung dieses Schutzes entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2, 1. Halbsatz GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält und auch nach Abschluss der Durchsuchung der von der Maßnahme Betroffene die Berechtigung des Grundrechtseingriffs im fachgerichtlichen Verfahren klären lassen kann; der Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung steht deren Erledigung durch Vollzug der Maßnahme nicht entgegen (BVerfGE 96, 27 ff.). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 16.07.2001 - 2 BvR 791/01
Es kann nur eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung der einfach-rechtlichen Bestimmungen über die Durchsuchungsvoraussetzungen objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte der Beschwerdeführerin beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 und stRspr). - BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 16.07.2001 - 2 BvR 791/01
Von diesem Schutz werden auch Betriebs- und Geschäftsräume mit umfasst (BVerfGE 44, 353 ). - BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72
Wahlsendung NPD
Auszug aus BVerfG, 16.07.2001 - 2 BvR 791/01
Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn die Entscheidung in der Hauptsache zu spät kommen würde und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 67, 149 ). - BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84
Wahlwerbung/WDR
Auszug aus BVerfG, 16.07.2001 - 2 BvR 791/01
Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn die Entscheidung in der Hauptsache zu spät kommen würde und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 67, 149 ).